Corona-Maßnahmen

Zusätzliche Maßnahmen (Corona)

  1. Die Maskenpflicht im gesamten Gebäude ist zu beachten. (nach der jeweils aktuellen Verordnung)
  1. Der Mindestabstand von 1,5 – 2 m ist einzuhalten. (nach der jeweils aktuellen Verordnung)
  1. Es ist darauf zu achten, dass sich im Empfangsbereich nicht mehr als maximal 3 Personen bzw. 4 Personen, wenn 2 davon aus dem gleichen Haushalt stammen, aufhalten. (nach der jeweils aktuellen Verordnung)
    Ansonsten müssen weitere Kunden draußen warten.
  1. Bei der Terminplanung ist zu berücksichtigen, dass die Punkte 2 und 3 eingehalten werden können.
  1. Es ist erforderlich, von jedem Kunden vor Beginn der Massage, den Namen sowie die Anschrift nebst Telefonnummer aufzunehmen. Diese Daten sind 4 Wochen aufzubewahren.
  1. Es dürfen keine Getränke und/oder Zeitschriften gereicht werden.
  1. Gesichtsmassagen werden momentan nicht durchgeführt.
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